§1 Aufnahmekriterien
- Es besteht kein Recht auf eine Mitgliedschaft.
- Das Mindestalter für die Aufnahme eines neuen Mitglieds (Trial) beträgt 18 Jahre.
In Ausnahmefällen kann das Alter auch darunter liegen. Dies ist aber nur der Fall, wenn der Bewerber eine entsprechend weit fortgeschrittene geistige Reife vorweist. - Ein neues Mitglied muss in mindestens einem der aktuell bei GTG gespielten Spiele aktiv sein.
- Ein neues Mitglied muss zur verbalen Kommunikation über ein funktionsfähiges Headset und über die korrekt eingerichtete Software „TeamSpeak 3“ verfügen.
§2 Trialzeit
- Neue Mitglieder (Trials) werden in der Regel vor der Aufnahme in einer Probezeit getestet. Dieser Zeitraum dient dem gegenseitigen Kennenlernen und kann nach Rücksprache auch kürzer oder länger ausfallen. Die Neubewerber können innerhalb dieser Trialzeit ohne ausführliche Begründung vom Clanbetrieb ausgeschlossen werden. Ebenfalls können sie sich ohne eine Begründung vom Clan zurückziehen.
- Die Dauer der Trialzeit wird durch die Clanleitung individuell entschieden.
§3 Aufnahme in den Clan
- Während und gegen Ende der Trialzeit wird durch die Clanleitung mithilfe der bestehenden Mitglieder über den Übertritt in den Clan entschieden.
§4 Rechte des Clanleaders
- GTG bezeichnet sich als "Diktatur mit demokratischen Unterbau". Wir sind bemüht unseren Mitgliedern so viel Mitentscheidungs- und Mitbestimmungsrechte wie möglich zu geben, die Clanführung wird aber in besonders kritischen Fragen so fair wie möglich eine eigenständige und endgültige Entscheidung treffen.
- Bei allen den Clan betreffenden Entscheidungen ist die Clanführung die letzte Instanz.
- Ebenfalls ist die Clanführung berechtigt ohne weitere Rücksprache einem Member des Clans die Mitgliedschaft fristlos zu entziehen.
§5 Posten und Aufgaben im Clan
- Durch Wahl und/oder Ernennung können folgende Posten und Ämter im Clan übernommen werden: Squad-Leader, War-Orga, Member-Orga, TS-Server-Admin
- Die Clanleitung entscheidet von Fall zu Fall ob und wie ein Posten angetreten wird.
- Es wird sich vorbehalten Posten nachzutragen oder zu entfernen.